Datenschutzhinweis im Rahmen des Hinweisgebersystems

Im Folgenden möchten wir Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems aufklären, wenn Sie einen Hinweis per Telefonanruf, E-Mail, Brief oder persönlichem Erscheinen bei dem Go-Ahead Hinweisgeberstelle abgeben. 

Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise sorgfältig durch, bevor Sie eine Meldung abgeben. 

Hinweise zum Datenschutz

Beachten Sie insbesondere Folgendes: 

Hinweis 1: 
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre persönlichen Daten im Hinweisgebersystem einzugeben, ist nicht auszuschließen, dass wir Ihre Daten, sofern notwendig, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verwenden werden. 

Hinweis 2: 
Falls Sie Dokumente hochladen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass die Dokumente Metadaten enthalten können, die möglicherweise die Identität des Berichterstellers offenlegen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass alle Metadaten aus den Dokumenten entfernt worden sind, bevor Sie diese in das Hinweisgebersystem hochladen.

 

Art der personenbezogenen Daten  

Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das  
Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten  
und Informationen:  

  • Ihren Namen, sofern Sie uns Ihre Identität offenlegen,  

  • Ihre Kontaktdaten, sofern Sie uns diese zur Verfügung stellen,  

  • Ob Sie Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunde sind 

  • Ggf. Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der  
    Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen 

 

Zweck des Hinweisgebersystems und Rechtsgrundlage 

Das Hinweisgebersystem dient dazu, Hinweise von (mutmaßlichen) Gesetzes- oder schweren  
internen Regelverletzungen von Go-Ahead auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten.  

 

Rechtsgrundlage 

Go-Ahead wird die Daten im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen nur verarbeiten, soweit mindestens eine anwendbare datenschutzrechtliche Regelung dies erlaubt. Go-Ahead kann Datenverarbeitungen auf folgende Rechtsgrundlagen stützen: 

  1. Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG): 
    Datenverarbeitung, die im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen erfolgt, kann ggf. für die Begründung oder auch Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein. 

  2. Aufklärung von Straftaten (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG): 
    Dienen Ermittlungsmaßnahmen der Aufdeckung möglicher Straftaten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, können sie nach § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG gerechtfertigt sein. 

  3. Umsetzung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): 
    Go-Ahead hat umfangreiche gesetzliche und auch Compliance-Pflichten. 

  4. Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): 
    Go-Ahead kann Ihre Daten auch verarbeiten, um eigene berechtigte Interessen oder die berechtigten Interessen eines Dritten zu wahren. Berechtigte Interessen können u.a. sein:  
    - Rechtsverteidigung 
    - Verbesserung der Konzernrichtlinien 
    - Umsetzung ausländischer Rechtsvorschriften 
    - Unterstützung des Betroffenen 

 

Verantwortliche Stelle 

Die datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortlichen sind die folgenden Gesellschaften der Go-Ahead Deutschland Gruppe: 

Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH  
Zehdenicker Straße 1
10119 Berlin 

und  

die teilnehmenden Tochtergesellschaften. Dies sind: 

Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH 
Go-Ahead Bayern GmbH 
Go-Ahead Facility GmbH 

Für die Verarbeitungen auf der Website und für das Hinweisgebersystem bestimmen die oben genannten teilnehmenden Gesellschaften der Go-Ahead Deutschland Gruppe gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung und sind damit gemeinsam verantwortlich. Die Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH ist dabei intern dafür zuständig, die Website bereitzustellen und deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze sicherzustellen. Die Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH nimmt die Meldungen zudem als erste Anlaufstelle entgegen, sichtet sie und leitet die Meldungen an die jeweils betroffene teilnehmende Tochtergesellschaft weiter, welche anschließend für die Bearbeitung allein verantwortlich ist und Sie über die stattfindenden Verarbeitungen ggf. gesondert informiert.  

Ihre Betroffenenrechte im Zusammenhang mit der gemeinsamen Verantwortlichkeit können Sie selbstverständlich gegenüber allen Verantwortlichen geltend machen, so dass Ihnen aus der gemeinsamen Verantwortlichkeit keine Nachteile entstehen.

 

Datenschutzbeauftragte 

Datenschutzbeauftragte der Go-Ahead Deutschland Gruppe: Uta Stehr 

Sie können die Datenschutzbeauftragte wie folgt erreichen: 

 E-Mail: datenschutz@goahead-de.com  

Tel.:  + 49 (0711) 400 534 – 66 

oder 

Tel.:  + 49 (0821) 899 825 - 66 

 

Umgang mit Daten und Hinweisen 

Hinweise werden von einem begrenzten Kreis ausdrücklich autorisierter Mitarbeiter der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, die der Leitung der Bereichsleiterin Recht und Compliance unterstehen, entgegengenommen. Die Mitarbeiter der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH prüfen den Hinweis und führen gegebenenfalls eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung durch.  

Es kann jedoch vorkommen, dass im Rahmen der Bearbeitung eines Hinweises weiteren Mitarbeitern der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH oder Mitarbeiter von anderen Konzerngesellschaften einbezogen werden müssen, z. B. wenn sich die Hinweise auf Vorgänge in Tochtergesellschaften oder in der Muttergesellschaft beziehen. Konzerngesellschaften können Ihren Sitz auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, in denen abweichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bestehen können. Vor einer Weitergabe der Hinweise wird aber natürlich geprüft, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden. 

Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. 

An Dritte, außerhalb des Go-Ahead Konzerns, werden Daten und/oder Hinweise nur weitergegeben, wenn Sie dafür eine rechtliche Grundlage besteht oder Sie Ihrer Einwilligung erteilt haben. In Betracht kommen insbesondere: 

  1. Betriebsrat (unter Beachtung der betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben) 
  2. Behörden (z.B. Staatsanwaltschaft oder Polizei) 
  3. Auftragsverarbeiter 
  4. Weitere Dienstleister wie z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Rechtsanwaltskanzleien  

 

Information der beschuldigten Person 

Nach dem Gesetz sind wir dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Angaben zu Ihrer Person werden dabei, soweit rechtlich zulässig, nicht offenbart. 

 

Betroffenenrechte 

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, prüfen wir umgehend, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. 

 

Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten 

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises erfordern oder ein berechtigtes Interesse einer Go-Ahead Gesellschaft besteht oder dies aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.