Compliance - Meldestellen

Compliance in der Go-Ahead Deutschlandgruppe

Verantwortung leben. Compliance ist die Basis für Vertrauen, eine positive Unternehmens­kultur und damit nachhaltigen Erfolg.

Als Teil des ÖBB-Konzerns trägt die Go-Ahead Deutschlandgruppe (Go-Ahead) eine besondere Verantwortung zur effektiven, effizienten und transparenten Gestaltung ihrer Geschäftsprozesse. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bedarf es einer unabhängigen Compliance-Organisation, die konzernweit agiert und entsprechende Maßnahmen setzt. Der für alle Mitarbeiter:innen verbindliche Verhaltenskodex beschreibt die ethischen Grundsätze und allgemeinen Prinzipien, an denen die Go-Ahead ihr wirtschaftliches Handeln ausrichtet.

Der Verantwortung, die sich aus dem Kerngeschäft ergibt, ist sich Go-Ahead bewusst. Daher setzt sie sich aktiv im eigenen Geschäftsbereich als auch innerhalb ihrer Wertschöpfungskette für die Einhaltung der Menschenrechte und Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ein.

Insbesondere stehen Fahrgäste bei Go-Ahead im Mittelpunkt ihres tagtäglichen Handelns. Um für die Fahrgäste optimale Lösungen zu schaffen, stellt Go-Ahead an sich selbst und an bestehende und zukünftige Lieferanten hohe Ansprüche. Go-Ahead hat zum Ziel, qualitativ hochwertige Verkehrsleistungen auf faire, gesetzeskonforme, sozial- und umweltverträgliche Art und Weise zu erbringen. Jede:r Lieferant:in bzw. Geschäftspartner:in, der mit einem Unternehmen der Go-Ahead in eine Geschäftsbeziehung eintreten möchte, muss zu seiner Verantwortung entlang der Go-Ahead Wertschöpfungskette stehen und sich zur Einhaltung der Werte und Grundprinzipien der Go-Ahead im Sinne des Verhaltenskodex für Lieferant:innen verpflichten. In dem Verhaltenskodex für Lieferant:innen ist definiert,, welche Anforderungen und Erwartungshaltung die Go-Ahead und der ÖBB Konzern im Zuge ihrer Beschaffungsprozesse an das Verhalten der Lieferant:innen und deren Subunternehmen stellen. Der Verhaltenskodex für Lieferant:innen ist somit Grundlage für eine verantwortungsvolle und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Lieferant:innen.

Hinweise über Compliance-Verstöße und Gesetzesverstöße im Sinne des Hinweisschutzgesetzes (HinSchG) sowie Beschwerden über menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen von Sorgfaltspflichten im Sinne des LKSG können auf den nachfolgenden Meldewegen an die jeweils zuständige Meldestelle der Go-Ahead abgegeben werden.




Meldestellen der Go-Ahead Deutschlandgruppe

Achtung: Die internen Meldestellen sind nicht zuständig für Fahrgastanfragen sowie Fahrgastbeschwerden oder Geltendmachung von Fahrgastrechte. Sollten Sie ein Anliegen als Fahrgast haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Das Kontaktformular für Go-Ahead Baden-Württemberg finden Sie hier, für Go-Ahead Bayern hier.




Für Hinweise nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Es ist die Überzeugung und daher das Grundprinzip der Go-Ahead Deutschlandgruppe (Go-Ahead), jede Unternehmung stets unter Einhaltung ethischer Standards und des anwendbaren Rechts integer und transparent vorzunehmen und Vertrauen durch nachhaltiges, ehrenhaftes und verlässliches Handeln zu stärken.  

Als Tochtergesellschaft der ÖBB-Personenverkehr AG ist die Go-Ahead in das Compliance-Management-System des ÖBB-Konzerns integriert. Die mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.

Wer kann Hinweise abgeben?

Bei Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße gegen EU-Recht und/oder nationales Recht, d.h. wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen, die Gesundheit/Leben gefährden, handelt, kann jeder Beschäftigte eines verbundenen Unternehmens der Go-Ahead und/oder jeder Beschäftigte eines Unternehmens, das in einer Geschäftsbeziehung und/oder in der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung mit der Go-Ahead steht, über die hier genannten Meldewege seinen Hinweis abgeben.

Hinweise nach den Bestimmungen des HinSchG können Sie in mündlicher oder in Textform abgeben.

Über das elektronische Whistleblower-System können interne und externe hinweisgebende Personen unsere Compliance-Organisation jederzeit (auch anonym) über Compliance-Verstöße informieren, Dokumente austauschen und falls gewünscht über einen eigenen Postkasten in Kontakt bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgebende Personen können dabei selbst entscheiden, ob sie sich namentlich melden möchten. Wenn Sie eine vertrauliche Meldung abgeben möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zum geschützten Meldekanal:

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Bearbeitung eines Hinweises finden Sie hier.

Wenn Sie einen Hinweis in gutem Glauben abgeben, sind Sie als Beschäftigter vor ungerechtfertigten Repressalien geschützt. Alle Hinweise und Ihre Identität werden streng vertraulich behandelt.

Wollen Sie Hinweise in einem persönlichen Gespräch melden, kontaktieren Sie Compliance unter compliance@oebb.at und vereinbaren einen Gesprächstermin.

Weitere Informationen

Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist zudem darauf hinzuweisen, dass Hinweise auch an externe Stellen gerichtet werden können. Es ist Go-Ahead ein großes Anliegen Rechtverletzungen und Missstände intern aufzuklären, abzustellen und wirksame Folgemaßnahmen zu setzen. Wenn externe Stellen kontaktiert werden, kann Go-Ahead keinen Schutz der Anonymität garantieren.

Weitere Informationen zu externen Meldestellen gemäß §§ 19 – 23 Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.




Beschwerden nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Die Go-Ahead ist gemäß LKSG verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Daher ermöglicht die Go-Ahead ihren Mitarbeiter:innen, ihren Lieferant:innen und den mittelbaren Zulieferern sowie deren Mitarbeiter:innen und jeder betroffenen Person  über ein Beschwerdeverfahren auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln entstanden sind. Beschwerdeführer können ihre Beschwerde direkt an die Meldestelle der Go-Ahead (Beschwerdestelle@goahead-de.com) oder über diese Seite an die Meldestelle auch anonym abgeben.

Wollen Sie Beschwerden in einem persönlichen Gespräch melden, kontaktieren Sie Compliance unter compliance@goahead-de.com und vereinbaren einen Gesprächstermin.

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer anonymen Beschwerde keine Rückmeldung zum Ergebnis der Untersuchungen und über etwaige Abhilfemaßnahmen geben können.

Wissenswertes zum Beschwerdeverfahren nach LKSG




Ich möchte eine Beschwerde nach LKSG einbringen:

Um das Beschwerdeformular nutzen zu können, bitte die Hinweise lesen und durch das Setzen der Häkchen akzeptieren.