Bei Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße und/oder Fehlverhalten zu Regelungen der Go-Ahead Deutschland Gruppe kann jede und jeder, egal ob Mitarbeiter, Kunde, Geschäftspartner oder sonstige Dritte, über verschiedene Wege Meldung machen. Der anonyme Hinweis ist nur über das Kontaktformular Hinweisgeberstelle auf der Website möglich.
Meldewege (Hinweisgebersystem)
Nachfolgend finden Sie die Meldewege für alle Gesellschaften der Go-Ahead Deutschland Gruppe:
E-Mail:
Hinweisgeberstelle@goahead-de.com
Telefon:
+49 (0)173 3541286
Persönlich (nach Vereinbarung):
Go-Ahead Hinweisgeberstelle
Eva Bernstein
Rotebühlplatz 21-25, 70178 Stuttgart
Postalisch:
Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH
Hinweisgeberstelle
z. Hd. Eva Bernstein
Rotebühlplatz 21-25, 70178 Stuttgart
Wissenswertes für die Hinweisgeber
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Die Go-Ahead Deutschland Gruppe hat sich selbst dazu verpflichtet, die Geschäfte gesetzestreu und konform zu führen. Bei allem Vorbildcharakter und diesem Bestreben bleibt ein Restrisiko, dass ein Mitarbeiter oder ein Geschäftspartner – bewusst oder unbewusst – durch Gesetzesverstöße das Schicksal der Go-Ahead Unternhmen aufs Spiel setzt und deren sowie die Zukunft des internationalen Go-Ahead Konzerns gefährdet. Die Anzahl von Gesetzen, Normen und Verordnungen, an die wir uns halten müssen, ist in den letzten Jahren ebenso wie ihre Komplexität stetig gewachsen, Compliance geht mittlerweile über die übliche Korruptionsbekämpfung hinaus. Daher können auch Missstände in unseren Gesellschaften, wie Schwachstellen in Prozessen im Sicherheitsbereich, unangemessenes Verhalten von Vorgesetzten und/oder anderen Personen an die Hinweisgeberstelle gemeldet werden. Sie können dazu beitragen, durch Ihre Hinweise, Missständen gegenzusteuern und die gesunde Entwicklung und Wachstum unseres Unternehmens dadurch zu unterstützen.
Der Hinweis im Rahmen eines Hinweisgebersystems ermöglicht die Meldung eines mutmaßlichen oder konkreten Fehlverhaltens sowie Gefahren im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gesellschaften. Hierdurch können die Go-Ahead Gesellschaften vor Schäden bewahrt und kontinuierliche Verbesserungen ermöglicht werden.
Zu welchen Themen kann ich Hinweise abgeben?
Sie können zu Verstößen, Fehlverhalten und sonstigen Missständen in einer Gesellschaft der Go-Ahead Deutschland Gruppe einen Hinweis bei der zuvor genannten Hinweisgebersteller abgeben. Die Hinweise sollten Sachverhalte abdecken, die in der Vergangenheit passiert sein könnten, derzeit noch stattfinden oder in der Zukunft stattfinden könnten, insbesondere zu folgenden Themengruppen:
Bei Wirtschaftskriminalität (z.B. Betrug, Korruption, Geldwäsche, Bestechung, Terrorismusfinanzierung oder andere finanzielle Unregelmäßigkeiten)
Missbräuchliche Verwendung von Insiderinformationen über den Handel mit den Aktien der Go-Ahead Group plc (internationale Konzernobergesellschaft der Go-Ahead Gruppe)
Gefährdung der Arbeitssicherheit (z.B. Gesundheit oder Sicherheit einer Person gefährdet oder geschädigt), Gefährdung der Eisenbahnsicherheit
bei Schädigung der Umwelt, Gefahr für die öffentliche Sicherheit und bei besonderem öffentlichem Interesse
bei missbräuchlichem Gebrauch von vertraulichen oder wirtschaftlich sensiblen Informationen (Verletzung Datenschutz- und Geschäftsgeheimnis)
bei Personalthemen (z.B. sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Diskriminierung und Mobbing, sonstige Verletzung von Grundrechten)
sonstige Gesetzesverstöße
Welcher Hinweis wird bearbeitet?
Verfolgt werden nur glaubhaft gemachte Hinweise. Hierbei kann der Hinweisgeber entscheiden, ob er anonym bleiben möchte. Obwohl vom Hinweisgeber nicht erwartet wird, dass die Wahrheit des Anliegens zweifelsfrei bewiesen werden muss, sollten mindestens die folgenden Hinweise vorliegen:
Art des Anliegens und warum der/diejenige glaubt, dass es wahr ist oder wahr sein könnte
Eckdaten des Ereignisses (Datum, Ort, ggf. beteiligte Personen (Funktion))
Hintergrund und Vorgeschichte des Anliegens (nach Möglichkeit mit Nachweisen wie bspw. Fotos und Dokumente) und so präzise wie möglich (insbesondere Datum, Uhrzeit, Ort)
Ggf. Benennung von Zeugen und wenn möglich Kontaktdaten des Zeugen/Hinweisgebers
Wie wird mein Hinweis bearbeitet?
Hinweise werden von einem begrenzten Kreis ausdrücklich autorisierter Personen der Zentralen Hinweisgeberstelle entgegengenommen. Die neutrale und verschwiegene Bearbeitung des Anliegens ist dadurch sichergestellt, dass die Bearbeitung der Hinweise unter Leitung der Bereichsleiterin Recht und Compliance erfolgt und alle insofern autorisierten Mitarbeiter besonders geschult und zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch Konzernunternehmen oder Dritten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Informationen über Details der Hinweise erhalten. Sofern gesetzlich zulässig und möglich, werden personenbezogene Daten nicht weitergegeben. Nähere Informationen hierzu, entnehmen Sie bitte dem Datenschutzhinweis am Ende dieser Information.
Auch wenn Go-Ahead die Möglichkeit der Abgabe eines anonymen Hinweises ermöglicht, möchten wir alle Hinweisgeber dazu ermutigen, Ihren Namen sowie Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Dies ermöglicht der Zentralen Hinweisgeberstelle etwaige Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung und Aufklärung des Hinweises und fördert die Erfolgschance der Aufklärung und auch der Beseitigung des Fehlverhaltens. Beachten Sie bitte auch, dass wir Ihnen bei einem anonymen Hinweis keine Rückmeldung zum Ergebnis der Untersuchungen geben können.
Hinweisgeber erhalten (sofern Kontaktdaten angegeben) regelmäßig innerhalb von sieben Tagen ab Eingang des Hinweises eine Eingangsbestätigung, nach drei Monaten folgt, welche Folgemaßnahmen auf die Hinweismeldung durch die Zentrale Hinweisgeberstelle ergriffen worden sind.
Habe ich negative Konsequenzen zu fürchten, wenn ich einen Hinweis abgebe?
Sofern der Hinweis nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben wird (d.h. zum Zeitpunkt der Meldung muss der Hinweisgeber selbst am Wahrheitsgehalt des Hinweises geglaubt haben), genießen Sie gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile umfassenden Schutz. Bewusst falsche oder böswillige Hinweise, die beispielsweise lediglich dazu dienen, eine andere Person oder das Unternehmen aus persönlichen Gründen zu schädigen, fallen nicht unter diesen Schutz. Für diese Fälle behält sich Go-Ahead rechtliche Schritte gegen die schädigende hinweisgebende Person vor.
Kontaktformular Hinweisgeberstelle
Um das Kontaktformular nutzen zu können, bitte die Hinweise lesen und durch das Setzen der Häkchen akzeptieren.
* Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind hiermit alle Geschlechter gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.