Hinweisgeberstelle

Zentrales Hinweisgebersystem der Go-Ahead Deutschland Gruppe

Es ist die Überzeugung und daher das Grundprinzip der internationalen The Go-Ahead Group, jede Unternehmung stets unter Einhaltung ethischer Standards und des anwendbaren Rechts integer und transparent vorzunehmen und Vertrauen durch nachhaltiges, ehrenhaftes und verlässliches Handeln zu stärken. Auch die Go-Ahead Deutschland Gruppe (Go-Ahead) bekennt sich zu dieser Verantwortung und erkennt insbesondere die ethischen Werte Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Integrität an. Die Compliance-Abteilung hat das Ziel, die Mitarbeiter und sonstige Beschäftigte, Kunden, Geschäftspartner, die Gesellschaften und all jene, mit denen Go-Ahead in geschäftlicher Verbindung stehen, vor Schäden durch unredliches Verhalten und Missachtung dieser Werte zu schützen.*

Um vorgenanntes Ziel zu erreichen, hat Go-Ahead ein zentrales Hinweisgebersystem eingerichtet, damit hinweisgebende Beschäftigte im Sinne des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) auf Verstöße oder Auffälligkeiten (Fehlverhalten) innerhalb der Go-Ahead hinweisen können. Dadurch wird der Go-Ahead die Möglichkeit eröffnet, mögliche Schäden zu verhindern oder zu reduzieren. Gleichzeitig eröffnet das Zentrale Hinweisgebersystem die Möglichkeit eines umfassenden Schutzes des Hinweisgebers nach den Bestimmungen des HinSchG.

Wer kann Hinweise an die Hinweisgeberstelle der Go-Ahead abgeben?

Bei Anhaltspunkten für Gesetzesverstöße gegen EU-Recht und/oder nationales Recht, d.h. wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen, die Gesundheit/Leben gefährden, handelt, kann jeder Beschäftigte eines verbundenen Unternehmens der Go-Ahead und/oder jeder Beschäftigte eines Unternehmens, das in einer Geschäftsbeziehung und/oder in der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung mit der Go-Ahead steht, über die hier genannten Meldewege seinen Hinweis abgeben. Ein anonymer Hinweis ist ausschließlich über die Webseite der Go-Ahead mittels des dort hierfür angezeigten Kontaktformulars der Hinweisgeberstelle möglich.

Dem meldenden Beschäftigten steht es frei, ob er interne Verstöße bei der Go-Ahead an die zentrale Hinweisgeberstelle der Go-Ahead oder an die externe zuständige Meldestelle melden möchte. Wählt er die Hinweisgeberstelle der Go-Ahead, kann der meldende Beschäftigte eine der unten aufgeführten Meldekanäle der zentralen Hinweisgeberstelle nutzen. Unabhängig davon, welchen Meldeweg er wählt, erwächst ihm dadurch keinen Nachteil.

Die Hinweisgeberstelle ist nicht zuständig für Meldungen von Fahrgästen und für Fahrgastbeschwerden oder Geltendmachung von Fahrgastrechten. Diese sind an den zuständigen Kundenservice des betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen der Go-Ahead zu richten.




Zentrale Hinweisgeberstelle der Go-Ahead

Nachfolgend finden Sie die Meldewege für alle Gesellschaften der Go-Ahead Deutschland Gruppe:

Interne Meldestelle: 

E-Mail: Hinweisgeberstelle@goahead-de.com

Telefon:             0711 – 40053467 oder  0821 – 89982567

Persönlich (nach Vereinbarung):

Go-Ahead Hinweisgeberstelle
Syndikusanwältin Eva Bernstein 
Rothebühlplatz 21-25
70178 Stuttgart

Anonyme Meldung ist ausschließlich über das Kontaktformular Hinweisgeberstelle auf der Webseite der Go-Ahead möglich.

Externe Meldestelle:

Diese wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Sie soll für Bund und Länder zuständig sein und Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem Public Sector annehmen. In speziellen Zuständigkeitsbereichen sollen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) mit ihren bereits etablierten Hinweisgebersystemen als externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten fungieren. Darüber hinaus können die Bundesländer eigene Meldestellen einrichten. Für weitere Informationen können Sie sich an das Bundesamt für Justiz wenden:

Bundesamt für Justiz (BfJ)
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
T- 0228 99 410-6644

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html




Wissenswertes für die Hinweisgeber







Kontaktformular Hinweisgeberstelle

Sollten Sie ein Anliegen als Fahrgast haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Das Kontaktformular für Go-Ahead Baden-Württemberg finden Sie hier, für Go-Ahead Bayern hier

Um das Kontaktformular nutzen zu können, bitte die Hinweise lesen und durch das Setzen der Häkchen akzeptieren.




* Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind hiermit alle Geschlechter gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.